Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle, erteilten Aufträge an die Fotografin. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Digitale Bilddateien, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


II. Urheberrecht
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von ihr hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht, ebenso die Einsicht in das Roh-Material.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect. sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund §19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shootings zu zahlen, die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und werden nicht an den Kunden weitergegeben.


IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar Shooting
Nach der Grundbearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann, oder es findet eine Bildpräsentation statt. Die einzelheiten sind mit der Fotografin zu klären.
Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Die Fotografin verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen nach der Bildauswahl durch den Kunden fertiggestellt zu haben.
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Storniert der Auftraggeber die Buchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

Storno ab dem 15.  Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %,
ab 2 Tagen vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr bei der Fotografin.


VI. Bildbearbeitung
Die nachträgliche Bearbeitung durch den Auftraggeber oder dritte, der Lichtbilder von der Fotografin, ist ausgeschlossen. Ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ihr, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link von der Fotografin anzugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von der Fotografin im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen von ihr zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

  IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.


X. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Fotografin.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


XI. Nutzung und Verbreitung
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Fotografin.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.


XII. Lieferzeiten und Reklamationen
Die Bearbeitung erfolgt im Stil von der Fotografin, somit ist eine Reklamation der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen in der Bildbearbeitung, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens eines Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von ihr mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt


XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von der Fotografim, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.


XIV. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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